Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Kassenverträge, welche die erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen verrechnen können. Patienten können durch Einreichung einer Honorarnote ca. 80% des geleisteten Tarifsatzes von ihrer Krankenkasse zurückfordern.
Nur Patienten haben das Recht bei Ihrer Krankenkasse Nachforderungen zu stellen, wenn die erste Honorarrückerstattung durch die Krankenkasse nicht ausreichend erscheint.
Die Wahlarzt-Rezepte werden von der Apotheke wie Kassen-Rezepte behandelt, ebenso die Überweisungen, Verordnungen und Zuweisungen zu den jeweiligen Instituten.
Jede Ordination muß vor Ort bar bezahlt werden.